Jeder fünfte Rechtsanwalt übt neben dem klassischen Anwaltsberuf noch einen Zweitberuf aus (z.B. Notar, Insolvenzverwalter, Steuerberater, Unternehmensberater). Da es zwischen dem Anwalts- und dem Zweitberuf zu Interessenkollisionen kommen kann, verbietet das anwaltliche Berufsrecht ein Tätigwerden als Anwalt, wenn dieser mit derselben Angelegenheit bereits in einem anderen Beruf vorbefasst war (§ 45 Abs. 1 BRAO), sowie ein zweitberufliches Tätigwerden bei einer anwaltlichen Vorbefassung (§ 43a Abs. 6 BRAO). Die Arbeit analysiert die Reichweite, den Schutzzweck und auch die Grenzen der Tätigkeitsverbote der §§ 43a Abs. 6, 45 BRAO und geht dabei auf zahlreiche Zweitberufe ein.
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Língua Alemão ● Formato PDF ● ISBN 9783748931959 ● Tamanho do arquivo 2.5 MB ● Editora Nomos Verlag ● Cidade Baden-Baden ● País DE ● Publicado 2022 ● Edição 1 ● Carregável 24 meses ● Moeda EUR ● ID 8519401 ● Proteção contra cópia Adobe DRM
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