Eine freiheitliche Gesellschaft unter dem Postulat des Respekts und der wechselseitigen Anerkennung gesteht allen Menschen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Hautfarbe, physischem, psychischem, sozialem oder moralischem Status ein Recht auf ein Leben in Autonomie zu.
In Anerkennung des Selbstbestimmungsrechts eines jeden Menschen widmet sich der Beitrag — ausgehend von einer mehrperspektivischen Betrachtung von Freiheit — dem Verhältnis von Fremd- und Selbstbestimmung als zentrales Problem des Freiheitsgedankens. Das Postulat der Freiheit als Ziel menschlicher Entwicklung rückt, unter Bezug auf genuin (sozial-)pädagogische sowie interdisziplinäre Diskussionen, die in der Zukunft liegende höchstmögliche Autonomie als Selbstbestimmung im Sinne transzendentaler Freiheit in den Fokus sozialpädagogischer Interventionen oder Nichtinterventionen. Daraus formuliert sich der Auftrag an die Soziale Arbeit für eine Optimierung der Handlungs- und Entscheidungsfreiheit aller Menschen zu deren höchstmöglicher Entfaltung. In den Lebensverhältnissen einer postmodernen Gesellschaft möge Soziale Arbeit Möglichkeitsbedingungen für ein gelingenderes Leben anbieten und die Menschen befähigen, im höchstmöglichen Maße selbstbestimmt entmündigende Kräfte zu überwinden.
Dabei ist es auch für die in der Sozialen Arbeit professionell Tätigen unabdingbar, selbst über Begriffe des freien Handelns zu verfügen, um eine emanzipative Autonomieentwicklung unter dem Aspekt der Freiheit im Blick zu behalten.
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