Siegfried Schwab 
Arbeit auf Abruf – Inhaltskontrolle von AGB [EPUB ebook] 

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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura – Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1, 0, Duale Hochschule Baden-Württemberg Mannheim, früher: Berufsakademie Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: § 12 Tz Bf G regelt die Arbeit auf Abruf, auch kapitalorientierte variable Arbeitszeit genannt, § 12 Abs. 1 S. 2 Tz Bf G erfordert die Festlegung einer Mindestdauer der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit. Die Arbeitsvertragsparteien können wirksam vereinbaren, dass der Arbeitnehmer über die vertragliche Mindestarbeitszeit hinaus Arbeit auf Abruf leisten muss.
Mit der Vereinbarung von Arbeit auf Abruf, die über eine vertragliche Mindestarbeitszeit hinausgeht, verlagert der Arbeitgeber abweichend von § 615 BGB einen Teil seines Wirtschaftsrisikos auf den Arbeitnehmer.
Bei der Angemessenheitsprüfung sind das Interesse des Arbeitgebers an einer Flexibilisierung der Arbeitszeitdauer und das Interesse des Arbeitnehmers an einer festen Regelung der Dauer der Arbeitszeit und der sich daraus ergebenden Arbeitsvergütung angemessen zum Ausgleich zu bringen
Die bei einer Vereinbarung von Arbeit auf Abruf einseitig vom Arbeitgeber abrufbare Arbeit des Arbeitnehmers darf nicht mehr als 25% der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen.
Bei einer ergänzenden Vertragsauslegung ist darauf abzustellen, was die Parteien bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Klausel bedacht hätten. Zur Feststellung des mutmaßlichen Parteiwillens ist die tatsächliche Vertragsdurchführung von erheblicher Bedeutung. Sie gibt Aufschluss über das von den Parteien wirklich Gewollte.
Ein Abrufarbeitsverhältnis i.S.d § 12 Tz Bf G liegt vor, wenn im Arbeitsvertrag die Dauer der Arbeitszeit nur auf einen bestimmten Zeitraum bezogen festgelegt wird und der Arbeitgeber nach billigem Ermessen entscheiden kann, wie viel Arbeit er zu welchem Zeitpunkt in Anspruch nehmen will. Arbeit auf Abruf kann mit jedem Arb N, also auch mit Leiharbeitnehmern vereinbart werden. Unerheblich ist, ob sie einen rechtlichen Sonderschutzstatus haben (z. B. stillende Mutter oder Schwerbehinderter) vgl. Boecken, RN 13. Abrufarbeitsverhältnisse sind durch die zeitliche Dispositionsbefugnis des Arb G und die angemessene Verfügbarkeit des Arb N geprägt. Das Weisungsrecht des Arb G zur Konkretisierung der Arbeitszeit muss der Arb G nach billigem Ermessen ausüben. Der Arb G kann flexibel und nach Arbeitsanfall die Arbeitsleistung abrufen.

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Zum Andenken an meinen Vater, der leider im Juli 2015 verstorben ist, wird sein Profil aufrecht erhalten und weiter geführt.
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Silke Schwab

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Língua Alemão ● Formato EPUB ● Páginas 32 ● ISBN 9783640747917 ● Tamanho do arquivo 0.2 MB ● Editora GRIN Verlag ● Cidade München ● País DE ● Publicado 2010 ● Edição 1 ● Carregável 24 meses ● Moeda EUR ● ID 3904173 ● Proteção contra cópia sem

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