Im Rahmen der Unternehmensfinanzierung durch die Emission sogenannter Debt Produkte stellen sich für die Kommunikation mit Investoren diverse hochgradig praxisrelevante rechtliche Fragen. Der folgende Beitrag setzt sich zunächst damit auseinander, unter welchen Voraussetzungen ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba Fin) oder einer entsprechenden Behörde eines anderen europäischen Landes gebilligter Wertpapierprospekt notwendig ist, um Anleihen und ähnliche Finanzierungsangebote zu nutzen. Des Weiteren wird dargestellt, welche Verhaltenspflichten im Hinblick auf die Kommunikation mit Investoren (bzw. der Öffentlichkeit) vor und während der Emission mit oder ohne Prospekt zusätzlich beachtet werden müssen und welche praktischen Probleme sich ergeben.
Tabela de Conteúdo
Der Prospekt: Wann braucht man ihn? Was folgt daraus?.- Platzierung ohne Prospekt.- Weitere gesetzliche und börsenrechtliche Pflichten je nach Börsensegment.
Sobre o autor
Dr. Thorsten Kuthe und Madeleine Zipperle sind Rechtsanwälte bei der Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Köln. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Bereich des Aktien- und Kapitalmarktrechts.