Diskussionsbeitrag / Streitschrift aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura – Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: ohne, Universität Passau (Philosophische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Schlagzeilen in den Medien waren nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts recht gleichlautend: ‘Die NPD ist verfassungsfeindlich – wird aber nicht verboten.’ Oder: ‘NPD verfassungsfeindlich, aber erlaubt…’
Der Urteilsspruch irritierte ganz erheblich. Wie kann eine Partei formal legal bleiben, wenn deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde? Folgt das Verbot, genauer gesagt die Auflösung einer Partei, nicht automatisch mit Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit? Wer verfassungsfeindlich ist, stellt sich also nicht gegen die Verfassung und ist somit nicht auch verfassungswidrig? Der Beelzebub scheint wie so oft im Detail zu stecken – und das Detail wird in diesem Beitrag expliziert.
(Im Text sind einige überflüssige Trennungen enthalten. Diese stammen aus der Umformatierung des Textes durch den Verlag und sind von Autor nicht beeinflussbar. )
Sobre o autor
Der Autor wurde 1956 in Gelsenkirchen geboren und besuchte dort das Grillo- und Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium.
Er absolvierte zunächst eine Verwaltungsausbildung in der Landesverwaltung NRW und studierte dann Verwaltungsrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Gelsenkirchen und im Zweitstudium Rechtswissenschaft an der Fern Universität Hagen. In der Folge arbeitete er 35 Jahre in den verschiedensten Ausgabengebieten und Behörden der Landesverwaltung NRW. Dabei studierte er berufsbegleitend an der University of Applied Sciences Dortmund Betriebswirtschaft, das er wie das vorangegangene Studium mit dem Diplom abschloss. Schließlich studierte er am Institut für Arbeitswissenschaft der Ruhr-Universität Bochum Arbeits- und Organisationswissenschaft, und schloss das Studium als Master of Organizational Management mit der Bestnote ab.
An der Universität Passau promovierte er zum Dr. rer. pol. in Politik- und Staatswissenschaften und an der Andrássy Universität Budapest zum Dr. phil. in Geschichte.
Er ist Autor zahltreicher Fach- und Sachbücher und ist nach dem Ausscheiden aus der Landesverwaltung seit mehreren Jahren selbständiger Verleger.