Nach einer vorangegangenen, jahrzehntelangen Diskussion verabschiedete der Deutsche Bundestag am 18.06.15 das sogenannte Präventionsgesetz, das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention. Seit Anfang 2016 ist es endgültig in Kraft getreten. Das Gesetz berücksichtigt erstmals Gesundheitsförderung in Lebenswelten (Settingansatz) und ärztliche Präventionsempfehlungen, neu sind auch Gesundheitsziele und Rahmenvereinbarungen auf Bundes- und Länderebene, Präventionskonferenzen und Präventionsberichte.
Dieses Handbuch zum Präventionsgesetz gibt Orientierung zur Umsetzung dieses vielgestaltigen Gesetzes: die Gesetzesartikel und sämtliche Neuformulierungen werden übersichtlich dargestellt und mit den bisherigen abgeglichen, aufgeführt werden auch Gesetzesbegründungen, Stellungnahmen und Entgegnungen.
Damit liefert der Band einen detaillierten Einblick, der für die weitere formale und praktische Ausgestaltung der Gesundheitsförderung in Deutschland unerlässlich ist.
Table of Content
Inhalt
Einführung 13
Teil 1: Überblick und Einordnungen zum Präventionsgesetz 21
1 Entstehungsgeschichte 23
2 Der Inhalt des Präventionsgesetzes 35
3 Schnittstellen, Schlüsselfaktoren und Stolpersteine 52
Teil 2: Änderungen des SGB V durch das Präventionsgesetz 63
§ 1 Solidarität und Eigenverantwortung 65
§ 2b Geschlechtsspezifische Besonderheiten 68
§ 11 Leistungsarten 69
§ 20 Primäre Prävention und Gesundheitsförderung 70
§ 20a Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 109
§ 20b Betriebliche Gesundheitsförderung 133
§ 20c Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren 143
§ 20d Nationale Präventionsstrategie 146
§ 20e Nationale Präventionskonferenz 161
§ 20f Landesrahmenvereinbarungen 171
§ 20g Modellvorhaben 178
§ 20h Förderung der Selbsthilfe 182
§ 20i Primäre Prävention durch Schutzimpfungen 184
§ 23 Medizinische Vorsorgeleistungen 188
§ 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe 191
§ 25 Gesundheitsuntersuchungen 196
§ 26 Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche 216
§ 65a Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten 229
§ 91 Gemeinsamer Bundesausschuss 232
§ 132e Versorgung mit Schutzimpfungen 237
§ 132f Versorgung durch Betriebsärzte 238
§ 140f Beteiligung von Interessenvertretungen der Patientinnen und Patienten 240
Teil 3: Änderungen weiterer Gesetze 243
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung 245
§ 31 Sonstige Leistungen SGB VI 245
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung 247
§ 14 Grundsatz 247
SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe 248
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 248
§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung 250
SGB XI – Soziale Pflegeversicherung 252
§ 5 Prävention in Pflegeeinrichtungen, Vorrang von Prävention und
medizinischer Rehabilitation 252
§ 10 Pflegebericht der Bundesregierung 260
§ 17a Vorbereitung der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs (neu) 261
§ 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit 267
§ 18a Weiterleitung der Rehabilitationsempfehlung, Berichtspflichten 271
§ 45 Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen 272
§ 113a Expertenstandards zur Qualität in der Pflege 273
If SG – Infektionsschutzgesetz 275
§ 22 Impfausweis 275
§ 23a Personenbezogene Daten von Beschäftigten 276
§ 28 Schutzmaßnahmen 278
§ 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten, Aufgaben des Gesundheitsamtes 280
§ 73 Bußgeldvorschriften 285
§ 37 Inhalt und Durchführung der ärztlichen Untersuchungen 287
§ 39 Mitteilung, Bescheinigung 288
Teil 4: Anhang 289
Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses 291
Landesrahmenvereinbarung für den Freistaat Sachsen 295
Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz 302
Literaturverzeichnis 325
Abbildungsverzeichnis 340
Tabellenverzeichnis 340
Abkürzungsverzeichnis 341
Stichwortverzeichnis 345
About the author
Raimund Geene ist Professor für Kindergesundheit an der Hochschule Magdeburg-Stendal, Fachbereich Angewandte Humanwissenschaften, Studiengang Angewandte Kindheitswissenschaften. Zuvor (1998-2005) war er Geschäftsführer von Gesundheit Berlin e.V. Er ist Mitinitiator der Bundeskongresse �Armut und Gesundheit� und des Kooperationsverbundes �Gesundheitliche Chancengleichheit�, seit 1998 beratend an allen Anläufen für ein Präventionsgesetz beteiligt, u.a. für die Fraktionen sowie als Einzelsachverständiger der Anhörungen.
Michael Reese, Master of Public Health, ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Kinder Stärken e.V., einem An-Institut der Hochschule Magdeburg-Stendal. Zuvor war er 5 Jahre im Deutschen Bundestag als wissenschaftlicher Mitarbeiter überwiegend im Gesundheitsausschuss tätig.