Vertragsärzte waren bisher vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit weitgehend verschont; als eigene/r Herr/Frau im eigenen Praxisunternehmen genossen sie den Schutz von Freiberuflichkeit, Unabhängigkeit und Grundgesetz.
Damit könnte es jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht bald vorbei sein, wenn man den Entscheidungen der Instanzgerichte glauben will. Diese gerichtlichen Entscheidungen dürften für viele Vertragsärzte überraschend sein und die strafrechtliche Relevanz der vertragsärztlichen Tätigkeit in der Zukunft neu beleben. Als „Beauftragte“ oder „Angestellte“ der Krankenkassen werden sich die niedergelassenen und zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Ärzte zukünftig in einem völlig neuen beruflichen und strafrechtlichen Umfeld bewegen.
Die Debatte um unerwartete und unerwünschte Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung hat die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. aufgegriffen und Empfehlungen erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Empfehlungen sollen den Vertragsärzten in Klinik und Praxis helfen, mit strafrechtlich relevanten Konfliktsituationen besser umzugehen, die sich für sie als „unerwartet“ darstellen. Im Übrigen gibt die DGMR Empfehlungen ab, „unerwünschte“ Strafbarkeitsrisiken weitgehend auszuschließen.
Cuprins
M. Warntjen: Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur zu unerwarteten und unerwünschten Strafbarkeitsrisiken in der ärztlichen Berufsausübung.- F. Heerspink: Abrechnung von Leistungen durch nicht zugelassene Leistungserbringer – Scheingesellschaften, nicht genehmigte Assistenten.- A. Wienke: Kooperationen zwischen Ärzten, Krankenhäusern und Hilfsmittelerbringern.- A. Ruppel: Persönliche Leistungserbringung im Krankenhaus aus Sicht des Klinikmanagements.- S. Nolting: Berufsrechtliche Verfahren bei den Ärztekammern am Beispiel der Ärztekammer Niedersachsen.- H. Schneider: Plädoyer für die Abkehr von der ‘streng formalen Betrachtungsweise’ im Bereich des Abrechnungsbetruges.- W. Kluth: Verfassungsrechtliche Korrekturen – Einheit der Rechtsordnung?- Einbecker Empfehlungen der DGMR zu unerwarteten und unerwünschten Strafbarkeitsrisiken in der vertragsärztlichen Berufsausübung.