Cuprins
Frontmatter – Vorrede zur ersten Auflage – Vorrede zur zweiten Auflage – Abkürzungen – Inhalt – 1. Historische Einleitung – 2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853 – § 1. Anwendungsgebiet – Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung – § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung – § 3. Die Einwohner der Stadt – § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen – § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts – § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht – § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts – § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen – § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung – § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden – § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten – Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung – § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung – § 13. Bildung der Wählerabteilungen – § 14. Einteilung in Wahlbezirke – § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften – § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung – § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts – § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung – § 19. Die Wählerliste – § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren – § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen – § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung – § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl – § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes – § 25. Die Wahlhandlung – § 26. Das Wahlresultat – § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl – § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten – Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats – § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder – § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede – § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen – § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder – § 33. Die Bestätigung – § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester’ – Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten – Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches – § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats – § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats – § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe – § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen – § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten – § 40. Art und Weise der Zusammenberufung – § 41. Regelmäßige Sitzungstage – § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung – § 43. Verfahren bei der Abstimmung – § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder – § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen – § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei – § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat – § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung – § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen – § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen – § 51. Die freiwillige Veräußerung v