Nationalsozialistische Rechtstheorien hoben den Unterschied zwischen Moral und Sittlichkeit auf der einen Seite und Recht auf der anderen Seite so weit wie möglich auf. In den »Nationalsozialistischen Leitsätzen für ein neues Strafrecht« von 1938 formulierte Hans Frank, Hitlers Rechtsanwalt und einer der führenden Vertreter einer »nationalsozialistischen Rechtswissenschaft«, kurz und bündig: »Deutsches Rechtsgefühl und deutsches Sittlichkeitsempfinden sind eins.«
Was bedeutete dieses »Ideal« der Einschmelzung des Unterschieds von Sittlichkeit, Moral und Recht für die nationalsozialistische Rechtstheorie und Rechtspraxis? Was besagte sie für eine Analyse nationalsozialistischer Vorstellungen von »Ethik« und »Moral«? Und wie weit bestimmte das Fortwirken nationalsozialistischer Moral noch die Rechtsauffassungen der frühen Bundesrepublik?
Cuprins
Inhalt
Vorwort 7
Herlinde Pauer-Studer
»Jenseits vom Chaos und von Interessenkonflikten«
Aspekte der Rechtsentwicklung im NS-System der 1930er Jahre 11
Martin Becker
»Arbeit« und »Gemeinschaft« im NS-Recht und im Recht
der frühen Bundesrepublik 35
Thomas Henne
Ehe und Homosexualität im bundesdeutschen Rechtssystem
der 1950er Jahre: Normen, Werte, Grundgesetz – und ein Film 63
Joachim Vogel
Fortwirkende Einflüsse aus nationalsozialistischer Zeit auf das Strafrecht als Ausdruck übergreifender Entwicklungslinien im Strafrecht des 20. Jahrhunderts 87
David Johst
Die Entdeckung des Unrechtsstaates 127
Tino Plümecke
Ordnen, werten, hierarchisieren
Der sozial dichte Begriff »Rasse« und seine Gebrauchsweisen im Nationalsozialismus 147
Werner Konitzer
Kontinuitäten und Brüche nationalsozialistischer Moralvorstellungen
am Beispiel von Otto Friedrich Bollnows »Einfacher Sittlichkeit« 167
Michael Schefczyk
»Als Deutscher unter Deutschen«: Karl Jaspers’ Die Schuldfrage 189
Nicolas Berg
Selbstentnazifizierung einer Komplizenschaft
Die Vorgeschichte des SS-Bekenntnisses von Hans Egon Holthusen und seiner Kontroverse mit Jean Améry 215
Autorinnen und Autoren 243
Despre autor
Prof. Dr. Werner Konitzer ist stellvertretender Leiter des Fritz Bauer Instituts in Frankfurt am Main. Lena Foljanty, Dr. iur., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main.