Im Zentrum dieses Buches steht das Verhältnis von Recht und Moral. Der Rechtspositivismus behauptet, daß beides zu trennen sei. Sowohl der Begriff des Rechts als auch der Begriff der Rechtsgeltung seien moralfrei zu definieren. Robert Alexy versucht zu zeigen, daß diese These falsch ist. Es gibt erstens begrifflich notwendige Zusammenhänge zwischen Recht und Moral, und zweitens sprechen normative Gründe dafür, die Begriffe des Rechts und der Rechtsgeltung so zu definieren, daß sie moralische Elemente einschließen. Deshalb muß der Rechtspositivismus als umfassende Theorie des Rechts scheitern.
Die Begründung seiner These erfolgt in einem begrifflichen Rahmenwerk, das aus fünf Unterscheidungen besteht. Die Untersuchung schließt mit dem Vorschlag einer Definition des Begriffs des Rechts, die die Elemente der ordnungsgemäßen Gesetztheit, der sozialen Wirksamkeit und der inhaltlichen Richtigkeit systematisch verknüpft. Da der Begriff der inhaltlichen Richtigkeit moralische Kriterien einschließt, ist dieser Begriff des Rechts ein nicht-positivistischer Rechtsbegriff.
About the author
Prof. Robert Alexy, geb. 1945, hat in Göttingen Rechtswissenschaft und Philosophie studiert. Er wurde 1976 mit einer von der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen preisgekrönten Arbeit promoviert und hat sich dort 1984 habilitiert. Nach Ablehnung eines Rufes an die Universität Regensburg nahm er 1986 den Ruf an die CAU an. 1991 lehnte er einen Ruf an die Universität Graz und 1998 einen Ruf an die Universität Göttingen ab. Prof. Alexy war von 1994 bis 1998 Präsident der Deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für Rechts- und Sozialphilosophie. Er ist seit 2002 ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. 2008 verliehen ihm die Universitäten Alicante, Buenos Aires, Tucumán und Antwerpen die Ehrendoktorwürde. Er ist Professor für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.