Die meisten betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter verlieren im Laufe der Zeit an Wert. Der Wertverlust wird über Abschreibungen berücksichtigt. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach der Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts.
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Die planmäßige Abschreibung geht von einer typischen Abnutzung eines Wirtschaftsgutes aus. Die hier zur Anwendung kommenden Methoden sind vor allem die lineare und auch die degressive Abschreibung. Denn mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wurde die degressive Abschreibung erneut eingeführt. Die degressive Abschreibung ist für Selbstständige eine sehr attraktive Abschreibungsmethode, da sie in den ersten Jahren zu einer deutlich höheren Jahres-Abschreibung führt als die lineare Abschreibung.
Die außerplanmäßige Abschreibung geht dagegen von einer untypischen Abnutzung aus. Sie setzt den Eintritt eines bestimmten unvorhergesehenen Ereignisses voraus. Bedeutung für kleinere Unternehmen hat vor allem die Abschreibung aufgrund außergewöhnlicher technischer Abnutzung.
In unserem Beitrag stellen wir Ihnen die verschiedenen Abschreibungsmethoden vor und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihre Abschreibungen zu optimieren.
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