Wer trägt das Risiko, wenn künstlicher Intelligenz – etwa Chat GPT – schadensträchtige Fehler unterlaufen? Wenn die beteiligten Menschen sorgfältig gehandelt haben, haftet nach geltendem Recht – niemand. Um dieser gravierenden Verantwortungslücke zu begegnen, entwerfen Anna Beckers und Gunther Teubner drei rechtliche Haftungsregime, für die sie Erkenntnisse aus der Soziologie sowie der Moral- und der Technikphilosophie heranziehen: Prinzipal-Agenten-Haftung für Handlungen autonomer Software-Agenten (»Aktanten«), Netzwerkhaftung für verdichtete Mensch-KI-Interaktionen (»Hybride«) und fondbasierte Entschädigung für vernetzte KI-Systeme (»Schwärme«). Ein bahnbrechender Lösungsvorschlag für eine hochaktuelle Problematik.
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Gunther Teubner ist emeritierter Professor für Privatrecht und Rechtssoziologie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.