Wie andere Gebräuche und Gepflogenheiten ist auch die „Festschrift-Kultur“ ins Gerede gekommen. Man mag das Für und Wider anderswo lange diskutieren – die Herausgeber dieser Festschrift sind überzeugt davon, dass sie eine der besten Möglichkeiten darstellt, einem weitsichtigen Wissenschaftler und engagierten- kademischen Lehrer Dank und Anerkennung zu zollen. Jeder, der sich daran bet- ligt, kann auf eine weitschweifige Laudatio verzichten und seine Wertschätzung durch die Tat bezeugen, mithin durch ein wissenschaftliches Opusculum. Auch wir, die Herausgeber, möchten diese Devise in Anspruch nehmen, wissen wir doch, dass dem Jubilar die Anerkennung durch die Tat lieber ist als die Lob- de. Gleichwohl kommen wir nicht umhin, der allgemeinen Übung zu entsprechen und Werdegang sowie Arbeitsfelder von Adolf Laufs in einem Vorwort anzusp- chen. Mehr noch: Lebensdaten und wissenschaftliches Werk weisen so viele Merkmale auf, die tiefere Zusammenhänge vermuten lassen und schon deshalb nicht unerwähnt bleiben dürfen. Am 18. 11. 1935 in Tuttlingen in eine kinderreiche Arztfamilie hineingeboren, verbrachte Adolf Laufs die Schulzeit in seiner schwäbischen Heimat. Das Studium der Rechtswissenschaft begann und beschloss er in Freiburg im Breisgau. Als S- dent und Referendar versäumte er nicht, Stationen in Berlin bzw. in Speyer ein- legen; in Freiburg wiederum promovierte er 1961 bei Hans Thieme und nach dem Assessorexamen, das er 1963 in Stuttgart abgelegt hatte, folgte eine kurze anwa- liche Tätigkeit in Tuttlingen.
Содержание
Rechtsgeschichte.- Ethik und Recht in Cicero, de officiis 3.12.50 ff..- Enzyklopädie und geschichtliche Rechtswissenschaft.- Zwischen deliktischer Arzthaftung und Wetterzauber.- Rechtsgutachten in Prozessen vor dem Hofgericht des Königs im 14. Jahrhundert.- Zum falschen Arzt in Gegenwart und Rechtsgeschichte.- „Zelo domus Dei“?.- Wang Boqi (1908–1961) als Verteidiger republikchinesischer Rechtsreform.- Johann Kaspar Bluntschli (1808–1881) und das Internationale Privatrecht.- Frühe territoriale Hofgerichtsordnungen.- Vom Arzt im Recht zum Arztrecht.- „Die Sprache ist das Organ der Vernunft.“.- Heinrich Gerland.- D 6. 1. 72: Zwei widersprüchliche Verfügungen über dieselbe Sache.- Die Achte Kurwürde.- Die Zensur in der Ära Metternich.- Zur Rezeption und Entwicklung des rhodischen Seewurfrechts in Rom.- Gesetzesbegriffe im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik.- Heinrich Zöpfl (1807–1877).- Preußen und das Bürgerliche Gesetzbuch.- Zur Rezeption frühmittelalterlichen Rechts im Spätmittelalter.- „[…] der Pöbel hätte mich fast gesteinigt, wie er hörte, ich sei ein Jurist“, (J. W. v. Goethe).- Das Kallstadter Gerichtsprotokollbuch 1533–1563.- Schutz gegen Nachdruck als Aufgabe einer bundesweiten „Organisation des deutschen Buchhandels“ — Metternichs zweiter Plan einer „Bundeszunft“ und sein Scheitern.- Verfassungspolitisches Denken im Vorfeld des Grundgesetzes.- Recht und Kultur.- Justitia in Heidelberg.- Julius Mosen, der politische Dichter.- Zwischen Hartz IV und Riesterrente: Beamtenpension und Rente in der schöngeistigen Literatur.- Georg Heym — Dichter des Expressionismus und Jurist wider Willen.- Bürgerliches Recht.- Verbraucherschutz zwischen Vertrag und Nicht-Vertrag?.- Die neue Haftungsregelung fürgerichtliche Sachverständige (§ 839 a BGB) auf dem zivilprozessrechtlichen Prüfstand.- Die Generalklausel des § 242 BGB.- Kollisionsrechtliche Koordination von dinglichem und deliktischem Rechtsgüterschutz.- Rechtsformunabhängiges Grundpfandrecht.- Echte, faktische, wirtschaftliche Unmöglichkeit und Wegfall der Geschäftsgrundlage.- Medizinrecht.- Pränatale Diagnostik und Präimplantationsdiagnostik: Gibt es ein Recht auf informierte Fortpflanzung?.- Schutz von Leben und Gesundheit durch europäische Grundrechte.- Die zahnärztliche Aufklärungspflicht bei Standardheileingriffen.- Informed Consent und informationelle Selbstbestimmung in der Genmedizin.- Die Aufklärung über mögliche Komplikationen durch den Impfarzt.- Zur Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen.- Ärztliche Verhaltenspflichten und anzuwendendes Recht bei grenzüberschreitender telemedizinischer Behandlung.- Die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimitteln nach dem SGB V — Rechtliche Bindung und gerichtliche Kontrolle.- Die Durchbrechung der sektoralen Grenzen bei der Erbringung von Gesundheitsleistungen durch die Reformgesetzgebung insbesondere durch das GKV-Modernisierungsgesetz 2003.- Vertrauen, Kooperation und Organisation.- Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug.- Verschärfung der Berufshaftung durch Beweisrecht — Der grobe Behandlungsfehler.- Medizin zwischen Ethik, Recht und Vorbehalt des Möglichen.- Medizinische Versorgungszentren — ein schwieriger Start.- Zur Zukunft der Organ- und Gewebespende.- Die zustimmende Bewertung einer Ethikkommission bei der klinischen Prüfung von Arzneimitteln nach dem novellierten Arzneimittelgesetz und der GCP-Verordnung.- Probleme der Selbstständigeninsolvenz am Beispiel der Insolvenz einer Arztpraxis.- Gibt es eineärztliche Pflicht zur Fehleroffenbarung?.- Aktuelle Entwicklungen im ärztlichen Werberecht unter besonderer Berücksichtigung der Klinikwerbung.- Der inkompetente medizinische Sachverständige und Gutachter: Möglichkeiten der Abwehr.- Organisationsformen des medizinischen Sachverstandes im Transplantationsrecht.- Ist der Mensch für sein Verhalten rechtlich verantwortlich?.- Gedanken zur Zulässigkeit von Sektionen.- Zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen.- Formulargesteuerter Medizinbetrieb — haftungsrechtliche Prävention oder Haftungsfalle?.- Die ärztliche Aufklärungspflicht nach dem türkischen Recht.- Varia.- Der Antagonismus zwischen der Business Judgement Rule des Gesellschaftsrechts und der Anwendung des § 266 St GB durch Strafverfolgungsbehörden und -gerichte.- Internationalprivat- und -verfahrensrechtliches zu „heimlichen“ Vaterschaftstests.