Ernst Fraenkels ‘Doppelstaat’ ist ein Standardwerk über die Politik, die Justiz und das Recht im Nationalsozialismus. Fraenkels These ist, dass im Nationalsozialismus zwei Formen der Herrschaft nebeneinander bestehen: Im ‘Normenstaat’ gelten die bisherigen Rechtsvorschriften in dem Umfang weiter, wie es zur Funktionsfähigkeit des fortexistierenden kapitalistischen Wirtschaftssystems erforderlich ist. Im ‘Maßnahmenstaat’ wird nicht nach rechtlichen Regeln, sondern nach Kriterien politischer Opportunität entschieden, um die Herrschaft des Regimes zu sichern und um seine spezifischen Ziele – wie die Judenverfolgung — durchzusetzen. Im Zweifel entscheidet der Maßnahmenstaat nach seinem Interesse, ob eine Angelegenheit nach den Regeln des Normenstaates oder nach den Bedürfnissen des Maßnahmenstaates behandelt wird. Das Buch fand seit Mitte der siebziger Jahre in der wissenschaftlichen Literatur und der Publizistik eine breite Resonanz. Der ‘Doppelstaat’ erreichte den Rang eines Klassikers.
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Ernst Fraenkel (1898-1975) war von 1927 bis zu seiner Flucht aus Berlin 1938 als Anwalt tätig. In der Zeit des Nationalsozialismus hielt Fraenkel Verbindungen zu mehreren Widerstandsgruppen. 1941 veröffentlichte Fraenkel das Buch ‘Der Doppelstaat’, in dem er das politische System des NS-Staates analysierte. Dieser war nach seinen Ausführungen gleichzeitig ‘Normenstaat’, der das Weiterfunktionieren des kapitalistischen Wirtschaftssystems für den vom Regime nicht verfolgten Teil der Bevölkerung sicherstellte, und ‘Maßnahmenstaat’, der mit Rechtsvorschriften, und mit blanker Willkür gegen die als Feinde des nationalsozialistischen Staates definierten Bevölkerungsgruppen vorging. Nach verschiedenen Tätigkeiten in den USA und bei der amerikanischen Militärregierung in Korea kehrte Fraenkel in die Bundesrepublik zurück und lehrte seit 1951 Politikwissenschaft am späteren Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.