Gegenwärtig ist der Staat in eine Legitimationskrise geraten. In der Rechtsordnung zeigen sich Tendenzen der Erosion. Gleichzeitig hat der Rechtsstaat epochale Herausforderungen zu bewältigen, die aus dem heutigen religiös-weltanschaulichen Pluralismus oder aus der Dynamik des technischen Fortschritts resultieren.
Was bedeutet dies für die Rechtsethik? Es gilt, die Basis der Rechtsordnung — Menschenwürde und die individuellen Freiheitsrechte — gegenwartsgemäß auszulegen und fortzuentwickeln. Die Funktionen des Rechts sind neu zu durchdenken: Wahrung von Gerechtigkeit und von Rechtssicherheit, Zweckmäßigkeit bei der Gestaltung von Rechtsgütern, Eröffnung tragfähiger Kompromisse und — nicht zuletzt — die Förderung von Toleranz.
Kreß erörtert ethische Grundlagen der Rechtsordnung und geht dabei auf Fragen des Religions- und Weltanschauungsrechts, des Gesundheitsrechts und auf andere Rechtsbereiche ein.
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Prof. Dr. Hartmut Kreß lehrt Ethik an der Universität Bonn.