Die Selbsttötung im klassischen römischen Recht hat in den unterschiedlichsten Zusammenhängen, abhängig auch von der jeweiligen zeitlichen Entwicklungsstufe, besondere rechtliche Folgen hervorgerufen. Diese Folgen werden in der Arbeit dargestellt. In der Zusammenschau arbeitet die Autorin die dahinter stehenden Grundlinien, Entwicklungsverläufe und Einflussfaktoren heraus und vermittelt so ein Gesamtbild der rechtlichen Behandlung des Suizids nach römischem Recht. Im Mittelpunkt steht dabei der Suizid eines mutmaßlichen Straftäters vor seiner Verurteilung. Es zeigt sich aber, dass das römische Recht auch im Zusammenhang mit dem moralisch brisanten Thema Suizid lediglich seine ureigenste Aufgabe erfüllte: Es glich Interessen aus. Eine moralisch gefärbte Haltung oder eine erzieherische Komponente hat in der wissenschaftlichen Diskussion der römischen Juristen überraschenderweise keinen Niederschlag gefunden.
Об авторе
Dr. Marayke Frantzen ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Römisches Recht und vergleichende Rechtsgeschichte der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und der Università degli studi Roma Tre in Rom.