Das allgemeine Ziel, die Achtung der Menschenrechte zu fördern und zu festigen, ist bereits in der UN-Charta von 1945 niedergelegt. Diesem Ziel dienen die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte (AEMR) von 1948 sowie die darauf aufbauenden Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen. Die
allermeisten Rechte der AEMR – eigentlich besser übersetzt als ‘Universelle Erklärung der Menschenrechte’ – wurden 1966 in zwei völkerrechtliche Verträge überführt, den
Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die beide 1976 in Kraft traten.
Sie wurden im Laufe der Zeit durch weitere internationale Abkommen ergänzt.
Internationale Menschenrechtsabkommen sind ‘living instruments’. Die Auslegung der rechtlich verankerten Menschenrechte ist nicht starr. Viele völkerrechtliche und
politische Debatten kreisen um eine zeitgemäße Auslegung bestehender Rechte. Auch das Verständnis davon, wer Träger der Menschenrechte ist und wen die
Menschenrechte auf welche Weise verpflichten, ist Veränderungen unterworfen. Zugleich kann der ‘Katalog’ der Menschenrechte im Rahmen weiterer Abkommen verändert
und erweitert werden. Die historische Entwicklungsoffenheit der Menschenrechte bedeutet allerdings nicht Beliebigkeit: Die Festschreibung neuer und die Neu-Interpretation
bestehender Menschenrechte sind zwar notwendig, um ‘neuen’ Unrechtserfahrungen und veränderten Lebensbedingungen Rechnung zu tragen, doch sind sie stets daraufhin
zu prüfen, ob und inwiefern sie sich in das systematische Gefüge des Menschenrechtsschutzes einbetten lassen.
Zugleich sind Menschenrechte aber auch nicht vor Rückschritten gefeit.
Содержание
Menschenrechtsabkommen
Markus Krajewski
Schmückendes Beiwerk oder echte Ergänzung? Zur Wirkung der Menschenrechte im innerstaatlichen Recht
Eibe Riedel
Narrationen aus dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte
Elisabeth Greif
Die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW) – Ein dynamisches Instrument zum Schutz der Menschenrechte (nur?) von Frauen
Heiner Bielefeldt
Inklusion als Menschenrechtsprinzip. Anmerkungen aus gegebenem Anlass
Ingrid Leijten
Indivisible Human Rights and Core Social Rights Protection under the European Convention on Human Rights
Samuel Moyn
Menschenrechte in der Geschichte
Hintergrund
Michael Krennerich
Das Wahlrecht als Bürger- und Menschenrecht – Standards und Eigenarten
Anna Lübbe
Flüchtlingspolitik in der Krise: unilaterale und kooperative Obergrenzen
Forum
Andreas Cassee
Für offene Grenzen
Alexander Somek
Für offene Fragen. Ein Kommentar zu Cassee
Tour d’Horizont
Morten Kjaerum
Human Rights Politics in Times of Confusion. How to Move Forward
Buchbesprechungen
Об авторе
Heiner Bielefeldt
hat den Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg inne; von 2010 bis 2016 war er UN-Sonderberichterstatter für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Andreas Cassee
arbeitet als promovierter Philosoph am Lehrstuhl für Angewandte Ethik am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Zürich.
Elisabeth Greif
ist Assoziierte Professorin am Institut für Legal Gender Studies der Johannes Kepler Universität Linz.
Elisabeth Holzleithner
ist Professorin für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies sowie Vorständin des Instituts für Rechtsphilosophie der Universität Wien.
Markus Krajewski
hat den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich- Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) inne; er ist Sprecher des Centre for Human Rights
Erlangen-Nürnberg (CHREN) an der FAU.
Michael Krennerich
ist Privatdozent am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen-Nürnberg und Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums.
Vorname Michael Nachname Krennerich
Urheberart Autorin Dr.
Vorname Ingrid Leijten
Titel
Nachname
Urheberart Autor Prof. Dr.
Vorname Samuel Moyn
Titel
Nachname
Urheberart Autor Prof. Dr.
Vorname Eibe Riedel
Titel
Nachname
Urheberart Autor Prof. Dr.
Vorname Alexander Somek
Titel
Nachname
Ingrid Leijten
ist promovierte Juristin und Assistant Professor am Department of Constitutional and Administrative Law of the Leiden University Faculty of Law.
Anna Lübbe
ist Professorin für Öffentliches Recht und ADR sowie Kodirektorin des Centrums für interkulturelle und europäische Studien (CINTEUS) an der Hochschule Fulda.
Samuel Moyn
ist seit Juli 2017 Rechts- und Geschichtsprofessor an der Yale University (USA). International bekannt wurde er durch sein Buch ‘The Last Utopia. Human Rights in History’
(2010).
Eibe Riedel
ist emeritierter Professor für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Universität Mannheim. Von 1997 bis 2012 war er Mitglied
im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
Alexander Somek
ist Professor für Rechtsphilosophie und Methoden der Rechtswissenschaften am Institut für Rechtsphilosophie der Universität Wien.