Verkehrssünden und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können richtig teuer werden. Geringfügige Verstöße können mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 € geahndet werden. Für schwerere Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße können Bußgeld und Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot bis zu drei Monaten verhängt werden. Vor allem wenn Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden, wird es »gefährlich«. Dann kann sogar der Führerschein entzogen werden. Gut, wenn man dann weiß, welche Tilgungsfristen gelten und wie Punkte abgebaut werden können. Dem Betroffenen sind im Rahmen des Bußgeldverfahrens umfangreiche Rechte eingeräumt. Sie reichen über die Anhörung, den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bis zu den Rechten in einem gerichtlichen Verfahren. Wer weiß, dass für Verkehrsordnungswidrigkeiten relativ kurze Verjährungsfristen gelten, kann dies unter Umständen zu seinem Vorteil nutzen.
In diesem kurz&konkret erhalten sie u.a. Antworten auf folgende Fragen:
— Mit welchen Sanktionen muss ich bei einer verkehrsrechtlichen Zuwiderhandlung rechnen?
— Wie kann ich mich gegen ein Verwarnungsgeld wehren?
— Welche Bedeutung haben die Bußgeldregelsätze nach dem Bußgeldkatalog?
— Wie hoch können Geldbußen ausfallen?
— Wie ist das Punktesystem aufgebaut?
— Wie kann ich Punkte im Fahreignungsregister abbauen?
— Wann droht mir ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis?
— Wann kann mich die Verwaltungsbehörde verpflichten, ein Fahrtenbuch zu führen?
— Wann verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit?
— Wie kann ich auf einen Anhörungsbogen der Verwaltungsbehörde reagieren?
— Wie kann ich mich gegen den Bußgeldbescheid wehren?
— Welche Folgen hat ein form- und fristgerechter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Об авторе
Dr. Otto N. Bretzinger ist Jurist und Journalist. Er ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. zu den Themen Erb-, Miet-, Arbeits- und Verbraucherrecht und Finanzen. Beim WDR Köln war er bei der Redaktion ARD-Ratgeber Recht verantwortlich für den Rechtsinformationsdienst und den Newsletter ‘recht aktuell’. Im Fernsehen (z. B. ‘ARD Buffet’, ARD Ratgeber Recht’) und beim Rundfunk (z. B. Deutschland Radio) ist er regelmäßiger Gesprächspartner bei verbraucherrechtlichen Themen. Er schreibt für verschiedene Tageszeitungen und die Verbraucherzentralen in Deutschland und betreut seit Jahren sehr erfolgreich den AVV steuertipps Verbauchercontent.