Der Gesetzgeber schränkt die Steuer-Spar-Möglichkeiten bei verschiedenen Anlage- und Beteiligungsformen immer weiter ein. Deshalb gewinnen Gestaltungen innerhalb der Familie zunehmende Bedeutung. Ihr Plus: Wenn Sie steuerliche Vor- und Nachteile unter Angehörigen clever kombinieren und Vermögensübertragungen richtig gestalten, können alle Beteiligten viel Geld sparen.
Mit Ausnahme der Freibeträge für Unterhaltsleistungen, Kinderbetreuung sowie den Kinderfreibetrag zählen Aufwendungen für den Unterhalt von Familienangehörigen grundsätzlich zu den nicht steuerlich abzugsfähigen Ausgaben.
Durch geschickte Gestaltungen können Sie zumindest einen Teil dieser Aufwendungen steuermindernd geltend machen. Dieser Beitrag erklärt Ihnen mithilfe von konkreten Gestaltungshinweisen, Beispielsrechnungen und Checklisten, was möglich ist:
— Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Leistungen an Familienangehörige, die eigentlich nicht steuerlich abzugsfähig sind, in steuerlich abzugsfähige Kosten umqualifizieren. Dazu gibt es verschiedene Instrumente:
— Kapitalvermögen auf Kinder übertragen,
— ein Darlehen innerhalb der Familie gewähren,
— mit Verwandten einen Arbeitsvertrag schließen,
— Immobilien verbilligt an die Verwandtschaft vermieten und trotzdem alle Kosten absetzen. Oder Haus bzw. Wohnung auf Angehörige übertragen.
— Liegen innerhalb der Familie unterschiedliche Einkommensverhältnisse vor, weichen die persönlichen Steuersätze stark ab. Diese Unterschiede lassen sich steuerlich nutzen: Die Steuerbelastung der Familie sinkt dadurch, dass Sie einen Teil der Einkünfte auf die Angehörigen mit geringer Steuerbelastung übertragen.
— Steuern kann man auch dadurch sparen, dass man die Freibeträge und Werbungskosten-Pauschalen aller Angehörigen ausschöpft.
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