Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura – Öffentliches Recht / Verwaltungsrecht, Note: 1, Universität Wien (Institut für Kirchenrecht), Veranstaltung: Universitätslehrgang Kanonisches Recht für Juristen, Sprache: Deutsch, Abstract: Gemäß der Legaldefinition in § 1 Abs 1 Ver G ist ein Verein im Sinne dieses Bundesgesetzes ein „freiwilliger, auf Dauer angelegter, auf Grund von Statuten organisierter Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks“. Mit dem Verweis auf den ideellen Zweck sind alle auf Gewinn gerichteten Organisationen per definitionem vom Ver G ausgenommen.
Abgesehen von der Frage, ob eine Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft per se als Verein gesehen werden kann, steht diesen Gemeinschaften selbstverständlich auch zu, einen Verein zur Verfolgung sektoraler religiöser Zwecke zu gründen, wovon vor allem im sozialen und karitativen Bereich Gebrauch gemacht wird.
Bernhard Pichler
Vereinsrecht. Religionsrechtliche und kirchenrechtliche Perspektiven [EPUB ebook]
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Språk Tyska ● Formatera EPUB ● Sidor 36 ● ISBN 9783668153080 ● Filstorlek 0.3 MB ● Utgivare GRIN Verlag ● Stad München ● Land DE ● Publicerad 2016 ● Utgåva 1 ● Nedladdningsbara 24 månader ● Valuta EUR ● ID 4829351 ● Kopieringsskydd utan