Der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der Europäischen Union ist ein wesentliches Anliegen der Gemeinschaft. Die Beseitigung von Zöllen und anderen offensichtlichen Handelsbeschränkungen haben diesen Zweck grundsätzlich befördert. Doch einem echten Binnenmarkt stehen immer noch versteckte Barrieren im Weg, wie die vorliegende Auswertung von 490 Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (Eu GH) zeigt: Betroffen ist besonders der freie Dienstleistungsverkehr und hier das öffentliche Auftragswesen. Verfahren gegen Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Spanien und das Vereinigte Königreich im Zeitraum von Januar 2000 bis Juli 2008 ergeben 131 Fälle, in denen diese EU- Mitgliedstaaten wegen eines Verstoßes gegen die Regeln des Gemeinsamen Marktes verurteilt worden sind. Die betreffenden Länder erwirtschaften nahezu drei Viertel des Bruttoinlandsprodukts der EU.
Om författaren
Dr. rer. pol. Berthold Busch, Studium der Volkswirtschaftslehre und Promotion an der Philipps-Universität Marburg; seit 1984 im Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Arbeitsbereich Internationale Arbeitsteilung / Finanzmärkte / Europäische Union: Europäische Integration innerhalb des Wissenschaftsbereichs Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik; Leiter der Verbindungsstelle Brüssel des IW.