Wie kann das Recht ’anderer’ Gesellschaften, das einem Europäer eher fremd ist, verstanden werden? Um es überhaupt verstehen zu können, muss man es in die gedanklichen Schemata, Begriffe und Kategorien übersetzen, mit denen man selbst soziale Wirklichkeit erfasst. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der eigenen und der ’anderen’ Gesellschaft müssen miteinander verglichen werden. Diese Vergleiche können sowohl der Entwicklung von Theorien sowie der Erklärung sozialer, wirtschaftlicher und politischer Konsequenzen von Recht dienen. Aus dem Inhalt
– Übersetzung, Vergleich, Transformation: Das lästige Recht der Anderen
– Modernes Recht und traditionelle Gesellschaften
– Adat, Islam und Staat – Rechtspluralismus in Indonesien
– Zentrifugale Bewegungen in Indonesien: Konflikt, Identifikation und Recht im Vergleich
– Implementieren, was heißt das? Implementierung von Gerichtsurteilen aus der Sicht der Rechtsethnologie
– Rechtsproduktion der Bevölkerung – Rechtsbewußtsein der Juristen
– Das Recht der Dinge: Verrechtlichung und Entrechtlichung im Verhältnis zwischen Erster und Dritter Welt
– Soziale Sicherung und ihre vielen Gesichter
– Unterwerfung oder Distanz: Rechtssoziologie, Rechtsanthropologie und Rechtspluralismus aus rechtsanthropologischer Sicht
Om författaren
Franz und Keebet von Benda-Beckmann; Leiter der Projektgruppe ’Rechtspluralismus’ am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle; Honorarprofessoren für Ethnologie an der Universität Leipzig und für Rechtspluralismus an der Universität Halle; Forschungen in Indonesien, Nepal und den Niederlanden.