Im Jahre 2013 wurde in § 22 Abs. 3 PSt G klargestellt, dass der Personenstand von Intersexuellen ohne Angabe der Geschlechtszugehörigkeit in das Geburtenregister eingetragen werden kann. Gleichwohl basiert das deutsche Familienrecht weiterhin auf einer binären Geschlechterordnung. Der Vortrag analysiert die Frage, ob ein drittes Geschlecht anzuerkennen ist oder auf das Geschlecht als Kategorie des Familienrechts ganz verzichtet werden sollte.
Innehållsförteckning
§ 1. Einleitung
I. Binäre soziale Geschlechterordnung
II. Intersexualität aus medizinischer Sicht
III. Haltung des Rechts
§ 2. Personenstandsrechtliche Behandlung von Intersexualität
I. Frühere personenstandsrechtliche Praxis
II. Auswirkungen des neuen § 22 Abs. 3 PSt G
III. Familienrechtlicher Status von Personen mit offenem Geschlechtseintrag
§ 3. Perspektive eines geschlechtsneutralen (Familien-)Rechts?
§ 4. Eintragung eines dritten Geschlechts im Personenstandsregister?
§ 5. Zusammenfassung
Om författaren
Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg