Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist das persönliche Recht des Urhebers auf die Integrität seines Werkes, wie es in Deutschland und den USA seinen rechtlichen Ausdruck findet. Gerade im Zeitalter immer einfacherer und schnellerer Bearbeitungstechniken, welche der Anpassung von Werken an die Wünsche der Nutzer dienen, muss das Recht den erforderlichen Veränderungsschutz bieten. Aber nicht nur das Interesse des Schöpfers an der Integrität seines Werkes, sondern auch das Interesse der Nutzer an dessen Authentizität, gilt es über dieses Recht zu sichern. Am stärksten wird der Integritätsschutz durch politische und wirtschaftliche Entscheidungen geprägt, die sich im Spannungsverhältnis zwischen gewinnorientierter Werkverwertung und Persönlichkeitsschutz bewegen.
In den letzten Jahren wurde zunehmend der kommerzielle Wert des Integritätsrechts, sowohl seitens der Werkverwerter als auch der Urheber, erkannt. Das Recht muss deshalb an seine neue ‘Funktion’ als Wirtschaftsgut angepasst werden. Dazu bedarf es gesetzlicher Regelungen über die Verkehrsfähigkeit des Rechts. Diese sollten einerseits weit genug sein, um eine angemessene Werkverwertung sicher zu stellen und der Vertragsfreiheit der Parteien Rechnung zu tragen; andererseits müssen sie die Grenzen eng genug ziehen, damit der Integritätsschutz nicht ausgehöhlt wird.
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Claire Dietz, Berlin.