Warum Naturwissenschaftsrecht? Recht ist artifiziell, ein institutionengebundenes gesellschaftliches Konstrukt. Das Verhältnis der Rechtswissenschaften zu den Naturwissenschaften ist auf den ersten Blick ein Nichtverhältnis. Gemeinsame Diskursformate oder interdisziplinäre Foren gibt es – wohl auch aufgrund der hohen Verständigungsbarrieren – nicht. Gleichwohl zeigt sich bei näherer Betrachtung ein sehr differenziertes Bild. Klaus Ferdinand Gärditz zeigt skizzenhaft – eher im Sinne eines Forschungsprogramms – auf, warum das Recht zwar einerseits Naturwissenschaften braucht, sich im Umgang mit ihnen aber andererseits so schwertut.
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Klaus Ferdinand Gärditz ist Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Richter am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Nebenamt und stellvertretender Richter am Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen.