Die Edition ‘Ius Publicum Europaeum’ behandelt das Verfassungsrecht nebst Verfassungsprozessrecht und das Verwaltungsrecht im Lichte des gemeinsamen europäischen Rechtsraums. Dargestellt werden die Grundstrukturen der nationalen Verfassungen und deren Wissenschaft in repräsentativ ausgewählten Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Gründerstaaten Deutschland, Frankreich und Italien.
Die Idee dieses Handbuchs ist es, die unter dem Einfluss des europäischen Rechts stehenden nationalen Rechtsordnungen einer rechtsvergleichenden Analyse zu unterziehen und dabei Gemeinsamkeiten und Unterschiede aufzuzeigen. Ausgangspunkt ist jeweils das nationale Recht. Die einzelnen Länderberichte sind nach einheitlichen Kriterien erstellt und erläutern die jeweiligen nationalen Grundlagen, so dass die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten sehr gut miteinander vergleichbar sind. Führende Staats- und Verwaltungsrechtler aus ganz Europa wirken als Autoren an dieser Edition mit.
In Band II wird unter dem Stichwort ‘Offene Staatlichkeit’ das nationale Europaverfassungsrecht behandelt. Eine wesentliche Rolle spielen insbesondere die Öffnung der Rechtsordnungen für das Europarecht, die Anforderungen nationaler Struktursicherungsklauseln an die Verfassung der EU und die Grenzen einer Europäisierung verfassungsrechtlicher Institutionen (u.a. Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Bürgerrechte, Gesetzgebungs- und Verordnungsrecht, Finanzverfassung).
Ein zweiter Teil untersucht die Wissenschaft vom Verfassungsrecht in den einzelnen Staaten.
เกี่ยวกับผู้แต่ง
Bandherausgeber:
Prof. Dr. Armin von Bogdandy ist Direktor des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg.
Prof. Dr. Pedro Cruz Villalon ist Inhaber des Lehrstuhls für Verfassungsrecht an der Universität Madrid und ehemaliger Präsident des spanischen Verfassungsgerichtshofs.
Prof. Dr. Peter M. Huber ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der LMU München.