Andreas Herrmann 
Bereicherungsverbot und Gewalthaberhaftung [PDF ebook] 
Zu den Klagen in id quod pervenit sowie in quantum locupletior factus est

Destek

Das römische Recht kennt Ersatzklagen eines Geschädigten nicht allein gegen dessen Schädiger, sondern in zahlreichen Fällen auch gegen Dritte, an die infolge der Schädigung ein Vorteil gelangt ist. Insbesondere wenn sich der Schädiger nicht mit Erfolg belangen lässt, richten die römischen Juristen die im Verhältnis zwischen dem Geschädigten und seinem Schädiger bestehende Klage gegen den Dritterwerber, soweit dieser etwas erlangt hat. Die dafür gängige Bezeichnung als ‘prätorische Bereicherungsklagen’ ist indes irreführend: Die Konstruktion, mit der sich eine Klage in den Grenzen des Erlangten auf den Dritterwerber erstrecken ließ, geht nicht auf den Prätor, sondern bereits das republikanische Repetundenrecht zurück. Die Bezeichnung als Bereicherungsklagen geht fehl, weil vorrangig Schadensersatz bezweckt ist.

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Sebastian Lohsse ist Inhaber des Lehrstuhls für Römisches Recht und Vergleichende Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Europäisches Privatrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

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Dil Almanca ● Biçim PDF ● Sayfalar 375 ● ISBN 9783412530471 ● Dosya boyutu 4.3 MB ● Yayımcı Böhlau Köln ● Kent Göttingen ● Ülke DE ● Yayınlanan 2024 ● Baskı 1 ● İndirilebilir 24 aylar ● Döviz EUR ● Kimlik 9700231 ● Kopya koruma olmadan

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