Bachelorarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura – Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 2, 0, FOM Hochschule für Oekonomie und Management gemeinnützige Gmb H, Hochschulstudienzentrum Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: …
Was soll die Bezugnahmeklausel bewirken? Zum einen soll die Verweisungsklausel dem tarifgebundenen Arbeitgeber ermöglichen, eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen zu schaffen, und zum anderen eine Gleichbehandlung der nicht organisierten Arbeitnehmer mit den Gewerkschaftsmitgliedern bewirken.
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Die Verweisung auf Tarifverträge ist in der Praxis kaum noch wegzudenken und in vielen Arbeitsverträgen wiederzufinden. So ist der Trend, in Arbeitsverträgen auf Tarifverträge zu verweisen, bereits vor 17 Jahren von Preis erkannt worden. „Sie gehören zum Kernbestand jeder arbeitsvertraglichen Regelung.“ Die Auslegung dieses Kernbestandes ist strittig und „für die Vertragsgestaltung … eine Herausforderung.
Zahllose Probleme des Verhältnisses von Kollektiv- und Individualarbeitsrecht, zur Auslegung entsprechender Klauseln, zum Rangverhältnis und zur Inhaltskontrolle stellen sich, so dass bei der Verwendung von Verweisungsklauseln genau zu bedenken ist, welche Art den gewünschten Zweck erreicht.“
Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat zu zahlreichen Prozessen geführt. So mussten sich die Gerichte damit befassen, wie die Bezugnahmeklausel auszulegen und die Inhaltskontrolle vorzunehmen ist.
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Eine weitere Schwierigkeit der Bezugnahme auf Tarifverträge wirft der Tarifwechsel auf. Die Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ihre Tarifstruktur zu ändern. So können sie Betriebsteile ausgliedern, Verschmelzungen von Unternehmen vornehmen und den Arbeitgeberverband wechseln.
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Im Schwerpunkt wird aber der Frage nachgegangen, ob Tarifverträge mithilfe der Bezugnahmeklausel durch die AGB-Kontrolle gerichtlich geprüft werden können und der Vertragsfreiheit zuwiderlaufen. Einleitend wird deshalb erläutert, welche Arten der Bezugnahmeklausel existieren und was die Rechtsprechung bezüglich der Verweisung auf Tarifverträge angekündigt hat und was umgesetzt wurde. Überleitend zur gerichtlichen Prüfbarkeit werden die Auswirkungen des § 613a BGB dargestellt. Anschließend wird unter Einbeziehung der Literatur und der Rechtsprechung geprüft, ob Tarifverträge einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden können. Abschließend wird dargestellt, welche Anforderungen die Bezugnahmeklausel heutzutage erfüllen muss, wie diese aussehen kann und wie eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge zu bewerten ist.