Die Veränderungen im (elektronischen) Zustellungsrecht durch das e Justice-Gesetz zum 1. Januar 2018 sind eine Herausforderung für die zulässige Einreichung von Rechtsmitteln für Verfahrensbeteiligte und ihre Prozessvertreter. Rechtsanwälte, Steuerberater, Rentenberater und prozessvertretende Verbände und Vereinigung müssen die neuen Rechtsbegriffe kennen und anwenden, wollen sie nicht haftungsträchtige Fehler riskieren.
Die Checklisten zum elektronischen Rechtsverkehr fassen die wesentlichen Informationen zu Form- und Fristfragen zusammen und bieten einen übersichtlichen, strukturierten Überblick.
Die Checklisten ergänzen damit das ausführliche ‘e Justice-Praxishandbuch’ (ISBN: 9783746082080) mit erläuternden systematischen Darstellungen und Screenshots.
Aus dem Inhalt:
– Besonderheiten des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) und der sicheren Übermittlungswege gem. § 130a Abs. 4 ZPO,
– das be A und die alternativen Übermittlungswege hierzu,
– Form und Fristwahrung bei Schriftsatzeinreichungen mit EGVP, be A, be N, be BPo oder De-Mail,
– Grundlagen der qualifizierten elektronischen Signatur; Unterscheidung zulässiger und unzulässiger Signaturarten (Container-Signatur),
– zulässige Dateiformate,
– Überblick über den Inhalt von Transfervermerken und Prüfprotokollen,
– Rechtsfolgen bei Formfehlern,
– Besonderheiten des zentralen Schutzschriftenregisters und des (Online-)Mahnverfahrens.
Yazar hakkında
Dr. Henning Müller ist Richter am Hessischen Landessozialgericht und als Präsidialrichter für IT und Organisation zuständig. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen e Justice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist unter anderem Autor des ‘e Justice-Praxishandbuchs’.
Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Gesundheitsrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie der Fachhochschule Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltsakademie und mehrerer Justizakademien der Länder.