Die 8. Auflage des e-Justice-Praxishandbuchs ist eine weitgehende Neubearbeitung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung nach Eintritt der aktiven Nutzungspflicht des ERV für viele Verfahrensprofis, unter Berücksichtigung der gerade in den Jahren 2022/2023 zahlreich ergangenen Rechtsprechung der Bundesgericht zum elektronischen Rechtsverkehr und zur e Akte.
Dieses Handbuch aus der Praxis für die Praxis soll die Anwaltschaft und andere Prozessvertreter, Behörden und Gerichte auf Fallstricke bei Form- und Fristfragen im e Justice- und e Government-Prozess hinweisen, praktische Beispiele, Tipps und Checklisten liefern, um die veränderte Kommunikation fehler- und haftungsfrei zu meistern und den Blick schärfen, um die Grundlagen der neuen Techniken zu verstehen – ohne dabei ein Techniker sein zu müssen – das neue Prozessrecht zu beherrschen und die eigene Organisation hierauf anzupassen.
Pressestimmen zu Vorauflagen:
‘In seiner umfassenden Darstellung der rechtlichen und organisatorischen Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist das Werk einzigartig. Alle, die sich mit beiden Themen befassen, werden auf das Handbuch von Müller gerne als Ratgeber zurückgreifen.’ (NZA 2019, 1123)
‘(…) Er beschreibt detailliert die Funktionsweisen der verschiedenen Dienste und beantwortet zugleich rechtliche Fragestellungen in deren Zusammenhang. Es handelt sich also um eine Handreichung von einem Praktiker für Praktiker. (…)’ (www.edvgt.de, Februar 2019)
Aus dem Inhalt:
– sichere Übermittlungswege (insb. be A, be St, be BPo, e BO und MJP),
– Fristenlauf und elektronische Zustellungen,
– Formfragen,
– Transfervermerk, Prüfprotokolle und Prüfvermerk,
– qualifizierte elektronische Signaturen und VHN,
– das elektronische Empfangsbekenntnis (e EB),
– Anwaltshaftung,
– das elektronische Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren
– Digitalisierung in Kanzlei und Behörden,
– Organisation von Scanprozessen (TR RESISCAN),
– Beweiswerterhaltung mit elektronischen Dokumenten,
– Ergonomie der e Akte,
– Changemanagement.
Yazar hakkında
Prof. Dr. Henning Müller ist Direktor des Sozialgerichts Darmstadt und war Präsidialrichter der hessischen Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit für IT und Organisation zuständig.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen e Justice, elektronischer Rechtsverkehr, SGB V und KSVG. Er ist Mitherausgaber u.a. des beck OGK-SGG, des juris PK-ERV und der Zeitschrift ‘Recht Digital’.
Im Nebenamt ist Herr Dr. Müller Lehrbeauftragter für Sozialrecht und für Mediation an der Philipps-Universität Marburg, sowie Honorarprofessor der Hochschule für Wirtschaft und Gesellschaft Ludwigshafen im Fachbereich Soziale Arbeit. Er ist regelmäßiger Referent, unter anderem bei der Deutschen Richterakademie, der Deutschen Anwaltakademie, kommunalen Fortbildungseinrichtungen und mehrerer Justizakademien der Länder, sowie Prüfer in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung.
Prof. Dr. Henning Müller betreibt einen Blog zum Elektronischen Rechtsverkehr unter www.ervjustiz.de.