Die europäischen Wirtschaftsgrundrechte wurden stark fortentwickelt, indem der Eu GH die immer wieder beklagte grobmaschige Prüfungsdichte deutlich erhöht hat. Daraus ergeben sich wichtige Konsequenzen für die Verwirklichung des Klimaschutzes auf EU-Ebene, die mit dem BVerf G-Klimabeschluss abgeglichen werden. Wie können damit die UN-Ziele für eine nachhaltige Entwicklung erreicht werden, zu denen Maßnahmen zum Klimaschutz gehören (SDG 13)? Insoweit von Bedeutung sind auch die solidarischen Grundrechte vor allem in Gestalt des Umweltschutzes. Die sozialen Grundrechte hatten ihre Bewährungsprobe im Zusammenhang mit Covid 19. Ausführlich behandelt werden auch die Gleichheits- und Bürgerrechte, die justiziellen Rechte unter starkem Rückgriff auf die insoweit vielfältige EGMR-Judikatur, aber auch die jüngere Eu GH-Rechtsprechung in Kartellsachen. Insgesamt erfolgt eine nähere Bewertung mit Blick auf die konkreten Konsequenzen.
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Teil I – Wirtschaftsbezogene Grundrechte: 1 Wirtschaftsgrundrechte.- T eil II – Gleichheits-, Solidaritäts- und Schutzrechte: 2 Gleichheits- und besondere Schutzrechte.- 3 Soziale und solidarische Grundrechte.- Teil III – Klassische und neue Bürgerrechte: 4 Bürgerrechte.- 5 Justizielle Grundrechte.
Yazar hakkında
Professor Dr. Walter Frenz, Maître en Droit Public, RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Berg- und Umweltrecht