Carl Schmitt war ein Mann des polemischen Traktats, der Streitschrift, des Pamphlets. Zu seiner eigentlichen literarischen Form fand er in dem, was die Franzosen einen brûlot nennen: ein entflammbarer Text, ein Boot mit hochentzündlicher Fracht, dazu bestimmt, das Schiff des Gegners in Brand zu setzen. Ein solcher brûlot ist die Schrift über die »Tyrannei der Werte«. Der Titel enthält bereits die ganze These. Werte können dem Gemeinwesen und seinem Recht keinen festen Grund bieten, sie verschärfen vielmehr dessen Probleme. Gerade wenn man von ihnen erwartet, sie sollen Gemeinsamkeit stiften, wirken sie zerstörerisch. […] Der jungen Bundesrepublik, in der man sich nach der tiefen Verunsicherung durch Nationalsozialismus und Krieg gern und viel auf Werte berief, liest Carl Schmitt auf diese Weise die Leviten. So scheinbar klar seine zentrale These daherkommt, so rasch drängen sich dem Leser freilich grundsätzliche Fragen auf. Auf welcher Ebene bewegt sich Schmitts Argumentation eigentlich? Geht es um politische Philosophie, um allgemeine Ethik oder um Verfassungsrecht und Verfassungsgerichtsbarkeit? Schmitt selbst gibt einen Hinweis, wenn er »Überlegungen eines Juristen zur Wert-Philosophie« ankündigt. […] Sein Text wählt von vornherein eine schwierige Zwischenlage zwischen Philosophie und Jurisprudenz. Der Autor will Philosophen und Juristen etwas sagen, geht damit freilich auch das Risiko ein, beide zu enttäuschen.
Aus dem Nachwort von Christoph Schönberger
Зміст
Editorische Notiz (von Gerd Giesler)
Einleitung
Die Tyrannei der Werte. Überlegungen eines Juristen zur Wert-Philosophie
Werte als Gefahr für das Recht? Carl Schmitt und die Karlsruher Republik (Nachwort von Christoph Schönberger)