Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Er legt maßgeblich fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.
Das vorliegende Werk setzt sich mit dem Normsetzungsinstrument der Richtlinie auseinander. Besondere Beachtung findet dabei die Frage der Einordnung der Richtlinien in die Rechtsquellensystematik und die Problematik der d...
Зміст
Der gemeinsame Bundesausschuss: Historische Entwicklung.- Aufbau des Gemeinsamen Bundesausschusses.- Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses.- Fazit.- Normsetzung durch Ric...
Про автора
Der Autor ist ehemaliger Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln. Derzeit ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlan...