Recht hat die Aufgabe, Konflikte zu lösen, und muss daher Regeln für den Umgang mit ihnen entwickeln, etablieren und durchsetzen. Vielfach allerdings gelingt das nicht, so dass sich die Konflikte im Recht fortsetzen. Hinzu treten neue Konflikte zwischen den einzelnen das Recht tragenden Normen, Prinzipien und Gründen. Die damit verbundenen Fragen bildeten den Anlass für zwei Tagungen des Jungen Forums Rechtsphilosophie in Tübingen und Göttingen in den Jahren 2008 und 2009.
Die Beiträge beleuchten das grundsätzliche Verhältnis von Recht und Konflikt: Welche Grundrechte gelten jenseits aller Konflikte? Löst das Recht Konflikte oder hegt es sie nur ein? Ist es überhaupt möglich, politische Konflikte rechtlich zu entscheiden? Diese Fragen spiegeln sich auch in konkreten Fällen, etwa in der Rechtsbefolgungspflicht in Gewissenskonflikten, der Rolle der Kultur und des Aufeinandertreffens vielfältiger Rechtssysteme in einer globalisierten Welt.