Die Ausübung weltlicher Macht durch kirchliche Institutionen zählt zu den Besonderheiten des Alten Reiches und seiner Verfassung. Man spricht in diesem Sinne verkürzend vom „Geistlichen Staat’, obwohl geistliches und weltliches Regiment – etwa in der Verwaltung – durchweg klar voneinander unterschieden wurden. In ihrer Person freilich vereinten Bischöfe, Äbte oder Äbtissinnen zwei „Charaktere’ und repräsentierten sowohl die kirchliche als auch die weltliche Obrigkeit. Wenn beispielsweise noch heute sprichwörtlich die Rede ist vom „guten Leben unterm Krummstab’, unterstellt man im Allgemeinen den geistlichen Territorien im Vergleich mit weltlichen Herrschaften eine untertanenfreundlichere Regierung.
Wie berechtigt solche Differenzierungen sind und welche Spezifika tatsächlich im 17. und 18. Jahrhundert die weltliche Herrschaft in geistlicher Hand ausmachten, wird in diesem Tagungsband in 16 Beiträgen aus den Perspektiven „Verfassung’, „Selbstverständnis’, „Repräsentation’ und „Ökonomie’ untersucht. Ein Schwerpunkt liegt auf wirtschaftlichen Aspekten, die anhand eines nordwest- und eines süddeutschen Fallbeispiels beleuchtet werden, und aus denen sich überraschende Bezüge zur „Kulturpolitik’ der Klöster ergeben.
Beiträgerinnen und Beiträger des Bandes: Rainald Becker, Bettina Braun, Meinrad von Engelberg, Marian Füssel, Peter Hersche, Gerhard Immler, Matthias Ludwig, Winfried Reininghaus, Winfried Romberg, Teresa Schröder-Stapper, Gerd Schwerhoff, Andrea Thiele, Andreas Waczkat, Sascha Weber, Dieter J. Weiß, Wolfgang Wüst.