Keine ausführliche Beschreibung für ‘Das Preussische Gesetz betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen vom 13. Juli 1883’ verfügbar.
Зміст
Frontmatter — Vorwort — Inhalt — Literatur zu dem Gesetze vom 13. Juli 1883 — Abkürzungen — Berichtigungen und Zusätze — Einleitung — I. Geschichtliche Uebersicht — II. Das Gesetz vom 13. Juli 1883 — Gesetz, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, vom 13. Juli 1883 — Gegenstand — § 1 — Erster Abschnitt. Zwangsvollstreckung in Grundstücke — Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen — §§ 2—5 — Zweiter Titel. Eintragung im Grundbuche — §§ 6—12 — Dritter Titel. Zwangsversteigerung — §§ 13—138 — Vierter Titel. Zwangsverwaltung — §§ 139—154 — Zweiter Abschnitt. Zwangsvollstreckung in andere Gegenstände des unbeweglichen Vermögens — Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen — §§ 155. 156 — Zweiter Titel. Zwangsvollstreckung in Bergwerkseigenthum – §§ 157-161 — Dritter Titel. Zwangsvollstreckung in Schiffmühlen und Gerechtigkeiten — § 162 — Vierter Titel. Zwangsvollstreckung in Schiffe. — §§ 163—179 — Dritter Abschnitt. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in besonderen Fällen – §§ 180-187 — Vierter Abschnitt. Verfahren bei nicht vollendetem Grundbuche — §§ 188-198 — Fünfter Abschnitt. Schluß- und Uebergangsbestimmungen — §§199-211 — Gesetz, betreffend die Gerichtskosten bei Zwangsversteigerungen und Zwang Sverwaltungeu von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens, vom 18. Juli 1883 — Kostentabelle für die Gerichtsgebühren — Anhang zum Gerichtsbostengrseh: die Gebühren der Rechtsanwälte bei Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen — Kostentabelle für die Gebühren der Rechtsanwälte — Die Bestimmungen über freiwillige Lubhastationen im Geltungsbereiche des Allgemeinen Landrecht — Ausführung-bestimmungen — Sachregister — Nachtrag 1884—1886