Über Jahrzehnte schien die Frage des rechtlichen Status der Religionsgemeinschaften im deutschen Religionsverfassungsrecht geklärt. Spätestens seitdem der frühere Bundespräsident Christian Wulff die Aussage getroffen hat, dass der Islam, wie andere Religionen zu Deutschland gehöre, ist die Frage um die statusrechtliche Lage der Minderheitenreligionen in Deutschland neu ins Zentrum der religionsrechtlichen Diskussion gelangt. Der Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts kommt mit einigen Rechtsfolgen daher, die für diese Religionsgemeinschaften attraktiv erscheinen. Gleichzeitig werden die altkorporierten Religionsgemeinschaften in ihrem privilegierten Status angefragt. Im Zuge der stetig steigendenden Zahl an öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind Herausforderungen für den Rechtsverkehr aktueller denn je. Die Autorin beleuchtet die damit verbundenen Rechtsfragen und bewertet die Anfragen an die wesentliche Funktion des Körperschaftsstatus.
Про автора
Julia Adams, Mag. theol., lic. iur. can., M. A., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Seminar für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. 2013–2018 studierte sie an der katholisch-theologischen Fakultät der JGU Mainz und schloss das Studium als Magistra Theologiae ab. 2019–2020 studierte sie im Master of Society, Law and Religion an der Faculty of Canon Law der KU Leuven (Belgien) und schloss mit dem Master of Arts ab. Anschließend erlangte sie dort nach dem Studium den Master of canon law 2020–2022 den Lic. iur. can.