Bundesweiter Überwachungsplan (BÜp) 2007: Die AVV-Rahmenüberwachung regelt die Zusammenarbeit der Behörden der Länder untereinander und mit dem Bund und soll zu einem einheitlichen Vollzug der lebensmittelrechtlichen und weinrechtlichen Vorschriften in der Überwachung beitragen. Je 1000 Einwohner und Jahr müssen Produkt-Proben genommen werden. Ein Teil dieser Probenzahl (0, 15 bis 0, 45 Proben je 1000 Einwohner und Jahr) wird bundesweit einheitlich im Rahmen des BÜp untersucht.
Зміст
Bundesweiter Überwachungsplan 2007.- Rechtliche Grundlagen.- Organisation und Verlauf.- Programm 2007.- Literatur.- Untersuchung von Lebensmitteln auf Stoffe.- Untersuchung von Lebensmittel auf Mikroorganismen.- Untersuchung von Bedarfsgegenständen.- Betriebskontrollen.- Abkürzungsverzeichnis.- Untersuchung von Lebensmitteln auf Stoffe.