Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage ob Menschenrechte unterschiedliche Gueltigkeit in verschiedenen Regionen der Welt haben. Zunächst wird anhand der Entstehungsgeschichte des Internationalen Menschenrechtssystems diskutiert, wie universell die Botschaft der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte eigentlich war und ist. Pro und Contra der Universalität der Menschenrechte werden aus völkerrechtlicher und sozialanthropologischer Sicht debattiert. Die Entwicklung der einzelnen menschenrechtlichen Monitoring-Systeme auf regionaler Ebene bildet einen weiteren Schwerpunkt. Anhand der einzelnen Entstehungsgeschichten und Diskussionen soll aufgezeigt werden, welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Regionen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen existieren. Hierfür werden das Europäische System des Europarates, das Interamerikanische System, die Entwicklungen im Bereich der Afrikanischen Union sowie die fortgeschrittenen Debatten in der arabischen und asiatischen Welt berücksichtigt.
Die abschließende Bilanz soll zeigen, dass Menschenrechte nicht von Hause aus in allen Kulturen vorhanden sind, aber sich in jeder Kultur Platz befindet, um diese zu entwickeln.
Про автора
Reetta Toivanen, Jahrgang 1969, studierte Religionswissenschaften, Soyzialpsychologie und Sozialanthropologie an den Universitäten Helsinki, Stockholm, Mannheim und Marburg. Ihren Magister hat sie 1994 und ihr Lizentiat 1995 an der Universität Helsinki abgeschlossen. Bis 1999 war sie Mitglied des Graduiertenkollegs ‘Gesellschaftsvergleich’ an der Humboldt?Universität zu Berlin mit einem Promotionsabschluss im Fach Europäische Ethnologie. 2000-01 war sie Gastwissenschaftlerin am Center for European Studies, Harvard University und 2001-03 Forscherin am Institut für Menschenrechte an der Åbo Akademi Universität, Finnland. Seit Ende 2003 führt sie das interdisziplinäre Projekt ‘Teaching Human Rights in Europe’ an der Humboldt-Universität durch. Arbeitsgebiete: Minderheitenkulturen, internationale Minderheitenrechte, Menschenrechte, Migration, Gender. / Claudia Mahler, Jahrgang 1969, begann ihre wissenschaftliche Laufbahn im Bereich Strafrecht an der Leopold Franzens Universität Innsbruck. Als stellvertretende Vorsitzende der Kommission des österreichischen Menschenrechtsbeirates für Tirol und Vorarlberg sammelte sie praktische Erfahrungen im Menschenrechtsschutz. Seit November 2003 ist sie mit der Durchführung des interdisziplinären Projektes ‘Teaching Human Rights in Europe’, für das Menschen Rechts Zentrum der Universität Potsdam betraut. Sie ist Gastdozentin am Institut für Europäische Ethnologie der Humboldt-Universität zu Berlin. Arbeitsgebiete: Menschenrechte, Minderheitenrechte, Folter, Gender, Menschenrechtsbildung.