Allgemeine Geschäftsbedingungen sind im Massengeschäft für den Unternehmer unverzichtbar. Ihren Vorteilen steht allerdings ein beträchtliches Prozessrisiko gegenüber. Ergebnis dieser Untersuchung ist, dass nicht nur die in § 3 UKla G aufgelisteten Stellen den Verwender unwirksamer Klauseln auf Unterlassung in Anspruch nehmen können. Auch Mitbewerber können gemäß §§ 8 f. UWG gegen die Verwendung unwirksamer AGB durch ihren Konkurrenten vorgehen. Einschlägig ist vor allem der Irreführungstatbestand des § 5 UWG und nicht – wie überwiegend in Literatur und Rechtsprechung vertreten – § 4 Nr. 11 UWG. Dies folgt aus den Vorgaben der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken. Die Untersuchung widmet sich neben der Richtlinie auch deren Umsetzung ins deutsche Recht. Dabei wird deutlich, dass eine Abkehr von den tradierten Vorgaben des deutschen Lauterkeitsrechts notwendig ist.
Giới thiệu về tác giả
Dr. Jana Schlagelambers ist seit Juni 2011 Rechtsreferendarin im Bezirk des Oberlandesgerichts Schleswig.