Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura – Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 7. Dezember 2016 jährt sich zum 40. Mal die Verkündung des Urteils Handyside gegen das Vereinigte Königreich durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Trotz dieses großen Zeitraums werden diejenigen Grundsätze, welche im Handyside-Urteil festgelegt wurden, regelmäßig in den Urteilen des EGMR zu Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zitiert. Doch werden diese Grundsätze durch den EGMR immer noch angewandt? Dies soll anhand dreier Urteile der Großen Kammer des EGMR überprüft werden. Diesen Fällen gemein ist, dass sie eine Abwägung von behördlichen Interessen am Schutz ihrer Einrichtungen mit den Interessen der Öffentlichkeit am Erhalt von Informationen und der Pressefreiheit erfordern. Mithin wird zwischen beiderseits öffentlichen Interessen abgewogen.
Die vorliegende Arbeit ist wie folgt aufgebaut: In dem nachfolgenden Teil werden die Grundsätze des Handyside-Urteils untersucht, da sie die allgemeinen Prinzipien für eine Interessenabwägung im Rahmen des Art. 10 EMRK vorgeben (B.). Anschließend wird im Hauptteil der Arbeit gefragt, ob oder inwiefern diese Grundsätze auf die gerade genannten Fälle Anwendung finden (C.). Schließlich werden die Ergebnisse der Untersuchung dargestellt (D.).