Mit dem Fokus auf ‘Menschenrechte queer gelesen’ widmet sich das Schwerpunktthema der vorliegenden Ausgabe der zfmr einem immer noch zu wenig bearbeiteten, dabei kontroversen und an Bedeutung gewinnenden Thema. In den letzten Jahren konnten Bewegungen für die Rechte von LGBTIQ* ganz bemerkenswerte Erfolge erringen, und das nicht nur im ‘globalen Norden’: Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen wurden entkriminalisiert; es wurden Möglichkeiten für gleichgeschlechtliche Paare geschaffen, ihre Beziehungen zu institutionalisieren, mancherorts bis hin zur Öffnung der Ehe; die Anerkennung einer vom bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht abweichenden Geschlechtsidentität wird vielerorts nicht mehr von geschlechtsanpassenden Körpermodifikationen abhängig gemacht, manche Staaten gebieten, dass es bei der rechtlichen Kategorisierung des Geschlechts eine ‘dritte Option’ geben soll, und die Praxis der chirurgischen Zurichtung der Genitalien von intergeschlechtlichen Kindern wird zunehmend als unzulässig angesehen, wenn sie auch erst in ganz wenigen Staaten vollends verboten ist.
Eine eigene UN-Konvention zum Schutz von SOGIESC-Menschenrechten – also solchen, die sich auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -expression sowie geschlechtliche Charakteristika beziehen – scheint derzeit nicht realistisch. Dafür halten die Yogyakarta Prinzipien (aus 2007, mit einer Erweiterung aus 2017) fest, inwiefern die herkömmlichen Menschenrechte auch im Bereich von SOGIESC anwendbar sind, und im Jahr 2016 wurde ein Sonderberichterstatter der UN für diese Themen eingesetzt; aktuell hat Victor Madrigal-Borloz diese Position inne. Es gab aber auch Rückschläge, wie die Situation in Russland und in der Türkei, aber auch in Brasilien oder in den USA zeigt, wo für das Militär wieder ein ‘Transgender Ban’ eingeführt wurde. Und in Ungarn wurden die weitreichenden Ermächtigungen zur Bekämpfung der Verbreitung des Corona-Virus dafür missbraucht, die Möglichkeiten zu Änderung des geschlechtlichen Personenstands abzuschaffen.
Die Aufsätze des vorliegenden Bandes widmen sich verschiedenen Aspekten des Themas und wollen damit nicht nur informieren und zum Nachdenken anregen, sondern auch eine weitere Befassung mit den einschlägigen Herausforderungen anstoßen.
Mục lục
SCHWERPUNKT
Elisabeth Holzleithner
Lesbische Verhältnisse am Hühnerhof. Eine rechtliche Groteske als Brennpunkt des Ringens um sexuelle Menschenrechte in Österreich
Anna Katharina Mangold, Maya Markwald und Cara Röhner
Vom pathologisierenden zum selbstbestimmten Geschlechtsmodell. Eine grundrechtskonforme Auslegung von ‘Varianten der Geschlechtsentwicklung’ im deutschen Personenstandsrecht
Katja Neuhoff und Juliette Wedl
Spielend reflektieren. Das Spiel Identitätenlotto als Instrumente einer queeren Menschenrechtsbildung
Petra Sußner
Mit Recht gegen die Verhältnisse: Asylrechtlicher Schutz vor Heteronormativität
Nina Eckstein
Gendering/Queering Disability. Intersektionale Perspektiven auf Geschlecht/sidentität und Behinderung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention
Frédéric Krumbein
Asiens Einhorn. Taiwan als Vorreiter bei queeren Menschenrechten
AUSSER DER REIHE
Georg Lohmann
Droht der Menschenrechtsentwicklung eine Regression? Eine Skizze
Michael Lysander Fremuth und Andreas Sauermoser
Menschenrechte im Ausnahmezustand? Zur Aktualisierung des Art. 15 EMRK in der Corona-Krise
FORUM
Marco Schendel
Die fragwürdige Autonomie von Karlsruhe. Zum Sterbehilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020
Urban Wiesing
Selbstbestimmung und Pluralität. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den § 217
PROFILE
Thomas Unger
Making Prevention a Reality. Interview with Pablo De Greiff
Rainer Huhle
Gegen die Straflosigkeit. In Erinnerung an Louis Jonet
Volkmar Deile – Erinnerungen an einen überzeugten und überzeugenden Menschenrechtler
AUS ALLER WELT
Zehra F. Kabasakal Arat
Authoritarian Shifts and the Façade of Democracy in Turkey
BUCHBESPRECHUNGEN
Giới thiệu về tác giả
Zehra F. Kabasakal Arat
ist Professorin für Politikwissenschaft an der Universität Conneticut, USA.
Nina Eckstein
ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Legal Gender Studies an der Johannes Kepler Universität Linz.
Pablo de Greiff
war von 2012 bis 2018 ‘UN-Sonderberichterstatter zur Förderung der Wahrheit, Gerechtigkeit, Rehabilitierung und Garantie der Nichtwiederholung’.
Elisabeth Holzleithner
ist Universitätsprofessorin für Rechtsphilosophie und Legal Gender Studies an der Universität Wien.
Rainer Huhle,
promovierter Politikwissenschaftler, Mitgründer und Vorstandsmitglied des NMRZ, war 2011-2019 Mitglied des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen.
Frédéric Krumbein,
promovierter Politikwissenschaftler, ist gegenwärtig Gastprofessor an der Tel Aviv University, Israel.
Georg Lohmann
ist em. Professor für Praktische Philosophie an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg.
Anna Katharina Mangold
ist Professorin für Europarecht an der Europa-Universität Flensburg.
Maya Markwald
ist Mitarbeiterin der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (HLCMR), Humboldt-Universität zu Berlin.
Katja Neuhoff
ist Professorin für Sozialphilosophie und Sozialethik an der Hochschule Düsseldorf.
Cara Röhner,
promovierte Juristin, forscht in Frankfurt a.M. u.a. zu Geschlechterfragen im Recht.
Marco Schendel
ist Promovend am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der FAU Erlangen-Nürnberg.
Petra Sußner,
promovierte Juristin, ist wissenschafltiche Mitarbeiterin an der Juristischen Fakultät der HU Berlin.
Thomas Unger
ist Ko-Direktor des ‘Master in Transitional Justice, Human Rights and the Rule of Law’ der Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights, Genf.
Juliette Wedl
ist Koordinatorin der Koordinierungsstelle Gender und Diversity Studies des Braunschweiger Netzwerk für Gender und Diversity Studies.
Urban Wiesing
ist Professor und Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte der Medizin der Eberhard Karls Universität Tübingen.