Je nach Verwendungszusammenhang, Verwendungsinteresse, theoretischem Zugang oder praktischem Aufgabenbereich werden mit dem Begriff ‘Kinderschutz’ sehr verschiedene Stoßrichtungen und Handlungsmodalitäten assoziiert. Auf der einen Seite wird der Begriff Kinderschutz als Oberbegriff für alle Aktivitäten der Gesellschaft verwandt, die darauf ausgerichtet sind, Kindern und Jugendlichen ein geschütztes Aufwachsen zu ermöglichen (breites Verständnis); auf der anderen Seite fungiert er als Spezialbegriff für die Aufgabe der Abwendung unmittelbarer Gefahren für Kinder und Jugendliche (enges Verständnis). Im ersten Verständnis ist die Kinder- und Jugendhilfe neben anderen gesellschaftlichen Institutionen (Gesundheitswesen, Sozialverwaltung) nur ein Teil des Kinderschutzes. Im zweiten Verständnis ist Kinderschutz nur ein Teil — sogar nur ein kleiner Teil — der Kinder- und Jugendhilfe.
Zentrale Bezugspunkte des Beitrages sind die Kinder- und Jugendhilfe und ihre Aufgaben im Kontext des Kinderschutzes. Unter diesem Blickwinkel werden unter Kinderschutz alle Maßnahmen der Prävention und der Intervention seitens der Jugendhilfe verstanden, die dazu dienen, den Schutz von Kindern in der Gesellschaft zu gewährleisten. Diese beiden Aspekte des Kinderschutzes — Prävention und Intervention — werden von unterschiedlichen fachlichen und rechtlichen Seiten beleuchtet.
Abschließend werden aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen im Kinderschutz — gerade auch im Kontext der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes — dargestellt, und es wird nachdrücklich auf die Notwendigkeit eines ausbalancierten Verhältnisses von Hilfe und Kontrolle im Kinderschutz hingewiesen.
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