Widerstandsrechts in der Bundesrepublik.
Mit Frau Dr. Dr. Angela Merkel, Ex Bundeskanzler ,
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Es gibt Momente, in denen der Einzelne die moralische Pflicht hat, zu widersprechen und sich zu widersetzen.
Das erkennt auch unsere Verfassung an.
Im Artikel 20 unseres Grundgesetzes ist das Recht zum Widerstand festgeschrieben, und zwar, ich zitiere gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollzie-henden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Entscheidend ist im hier diskutierten Zusammenhang Absatz 4, der ausdrück-lich ein Recht zum Widerstand einräumt – allerdings unter zwei Bedingungen: dass nachweislich die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt werden soll, sowie: dass alle bisherigen gesetzlichen Mittel tatsächlich ausgeschöpft sind.
Adressat sind die Bürger
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: ‘Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.’ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Der Widerstandsartikel richtet sich an die Bürger – ganz anders als die Regelungen, die gleichzeitig als Notstandsverfassung ins Grundgesetz eingefügt wurden. Während diese die Handlungsfähigkeit des Staates in Krisensituationen stärken sollen, ermächtigt Artikel 20 Absatz 4 ausdrücklich die Bürger.
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