Der Begriff »Erste Philosophie« ist aristotelischen Ursprungs. Er bezeichnet bei Aristoteles diejenige philosophische Disziplin, die das göttliche, selbständige und unbewegliche Seiende betrachtet. Bei Wolff dagegen ist die Erste Philosophie deshalb die erste, weil sie die Grundsätze und die elementaren Begriffe bereitstellt, welche die Grundlage für ein deduktives Erkennen bilden. Indem Wolff nach dem Vorbild bereits vorliegender Metaphysikhandbücher des 17.Jhd.s die Ontologie zu einer eigenständigen Disziplin erhebt, trennt er die onto-theologisch verfasste aristotelische Metaphysik in zwei Gebiete. Die Ontologie behandelt der aristotelischen Maßgabe getreu das Seiende als solches, während die philosophische Theologie zu einer Theologia naturalis ausgebaut wird. Die Ontologie wird gemäß den Regeln der wissenschaftlichen Methode ausgeführt, die mit der mathematischen und philosophischen Methode identisch ist. Dies bedeutet, dass Begriffe klar definiert werden müssen, also zur Identifikation eines Gegenstandes und zu dessen Unterscheidung von allen anderen Gegenständen hinreichen. Begriffe müssen widerspruchsfrei sein und derart in einer Ordnung hergelei-tet werden, dass jeder später gebrauchte Begriff zuvor erklärt wird. Das gleiche gilt für die wissenschaftlichen Sätze, also die Axiome, Postulate und Theoreme. Das Kernstück der §§ 1-78 der Philosophia Prima sive Ontologia (1730), dem lateinisch verfassten Gegenstück zum zweiten Kapitel der Deutschen Metaphysik, bildet daher die Wolffsche Prinzipienlehre, welche die Grundsätze des ausgeschlossenen Widerspruchs, des ausgeschlossenen Dritten, der Identität und des zureichenden Grundes umfasst. Die Ausgabe bietet die erste deutsche Übersetzung dieser grundlegenden Lehre im Kontext der Wolffschen Metaphysik.
Über den Autor
Christian Wolff (geadelt Christian Freiherr von Wolff, in der Encyclopédie Chrétien Wolf; * 24. Januar 1679 in Breslau; † 9. April 1754 in Halle) war ein bedeutender deutscher Universalgelehrter, Jurist und Mathematiker sowie einer der wichtigsten Philosophen der Aufklärung zwischen Leibniz und Kant. Der Aufklärer zählt zu den bedeutendsten Vertretern des Naturrechts und gilt als eigentlicher Begründer der Begriffsjurisprudenz des 19. Jahrhunderts. Die deutsche Philosophie verdankt ihm ihre terminologische Grundlegung; viele von ihm definierte Begriffe wie Bewusstsein, Bedeutung, Aufmerksamkeit oder an sich wurden später in die Alltagssprache übernommen. Wolff hatte auch maßgeblichen Einfluss auf die preußische Gesetzgebung.