Krankheit ist kein Schutz gegen Straffälligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter körperlichen oder geistigen Erkrankungen leiden. Krankheit schützt in der Regel auch nicht vor Strafe. Werden erkrankte Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nehmen sie ihre Krankheit hinter die Gefängnismauern mit. Auch der Strafvollzug schützt nicht vor Krankheit, ‘Knast’ selbst macht nicht selten krank. Deshalb bleiben gesund einrückende Straftäter nicht notwendig von Krankheit verschont. Es versteht sich daher von selbst, dass die medizinische Versorgung der Strafgefangenen innerhalb der Gefängnismauern gewährleistet sein muss. Die Intramurale Medizin, die das leistet, steht mit ihren Einrichtungen, Strukturen und Problemen im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht unter den besonderen Bedingungen des Strafvollzugs. Die daraus erwachsenden Fragen in einem interdisziplinären Gespräch sichtbar zu machen, Defizite aufzudecken und Anstöße für Wissenschaft, Praxis und Kriminalpolitik zu geben, war Ziel eines Symposions, an dem sich 26 Expertinnen und Experten aus den beteiligten Fachdisziplinen mit Referaten, Statements und Schlussbemerkungen beteiligt haben, die in dem hier vorgelegten Band zusammengefasst sind.
Thomas Hillenkamp & Brigitte Tag
Intramurale Medizin – Gesundheitsfürsorge zwischen Heilauftrag und Strafvollzug [PDF ebook]
Intramurale Medizin – Gesundheitsfürsorge zwischen Heilauftrag und Strafvollzug [PDF ebook]
Achetez cet ebook et obtenez-en 1 de plus GRATUITEMENT !
Langue Allemand ● Format PDF ● Pages 303 ● ISBN 9783540284475 ● Taille du fichier 2.0 MB ● Éditeur Thomas Hillenkamp & Brigitte Tag ● Maison d’édition Springer Berlin ● Lieu Heidelberg ● Pays DE ● Publié 2005 ● Téléchargeable 24 mois ● Devise EUR ● ID 2161097 ● Protection contre la copie DRM sociale