Krankheit ist kein Schutz gegen Straffälligkeit. Straftaten werden daher auch von Menschen begangen, die nicht anders als andere Menschen unter körperlichen oder geistigen Erkrankungen leiden. Krankheit schützt in der Regel auch nicht vor Strafe. Werden erkrankte Menschen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, nehmen sie ihre Krankheit hinter die Gefängnismauern mit. Auch der Strafvollzug schützt nicht vor Krankheit, ‘Knast’ selbst macht nicht selten krank. Deshalb bleiben gesund einrückende Straftäter nicht notwendig von Krankheit verschont. Es versteht sich daher von selbst, dass die medizinische Versorgung der Strafgefangenen innerhalb der Gefängnismauern gewährleistet sein muss. Die Intramurale Medizin, die das leistet, steht mit ihren Einrichtungen, Strukturen und Problemen im Spannungsfeld zwischen Medizin und Recht unter den besonderen Bedingungen des Strafvollzugs. Die daraus erwachsenden Fragen in einem interdisziplinären Gespräch sichtbar zu machen, Defizite aufzudecken und Anstöße für Wissenschaft, Praxis und Kriminalpolitik zu geben, war Ziel eines Symposions, an dem sich 26 Expertinnen und Experten aus den beteiligten Fachdisziplinen mit Referaten, Statements und Schlussbemerkungen beteiligt haben, die in dem hier vorgelegten Band zusammengefasst sind.
Зміст
Begrüßung.- Tagungsabschnitt: Grundsatzfragen der Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug.- Der Arzt im Strafvollzug — Rechtliche Stellung und medizinischer Auftrag.- Statement.- Ärztliche Versorgung im Strafvollzug: Äquivalenzprinzip und Ressourcenknappheit.- Statement.- Einwilligung und Aufklärung in der Strafvollzugsmedizin.- Statement.- Das Arztgeheimnis im Strafvollzug.- Statement.- Grußwort.- Tagungsabschnitt Einzelfragen der Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug.- Geschlossener Vollzug und freies Beschäftigungsverhältnis — Zwei-Klassen-Medizin?.- Statement.- Psychisch Kranke im Strafvollzug.- Statement.- Gefängnismedizin im Frauenvollzug.- Sucht- und Infektionsgefahren im Strafvollzug.- Statement.- Zwangsbehandlung im Strafvollzug.- Statement.- Strafrechtliche Risiken des Anstaltsarztes.- Statement.- Grußwort.- Tagungsabschnitt Schlussbemerkungen.- Schlussbemerkung.- Schlussbemerkung.- Schlussbemerkung.- Schlussbemerkung.- Schlussbemerkung.- Schlussbemerkung.- Schlussbemerkung.