Kriminalpolitische Zeitgeister setzen im Rahmen strafgesetzgeberischer Hyperaktivitäten immer häufiger auf das Prinzip ‚in dubio Prognose’. Prognostischer Sachverstand und ‘Gutachterei’ sollen die darauf gegründeten strafjustiziellen Entscheidungen wissenschaftlich und prozedural legitimieren – auch dem Betroffenen gegenüber, vor allem aber einer Allgemeinheit gegen-über, die geschützt werden will und soll. Nach Anmerkungen zur Aktualität und Brisanz dieser Thematik, zum Anspruch der Untersuchung und zur Terminologie stehen im Mittelpunkt der Untersuchung zunächst Fragen der Prognostik im Kriminalrecht und Aspekte der kriminalprognostischen Methodologie, bevor die Ergebnisse dieser Analysen im Spannungsfeld von Sicherheitsrecht und Rechtssicherheit bewertet werden.
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Helmut Pollähne, Rechtsanwalt, Bremen.