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Frontmatter — Vorwort — Inhalt — Die ersten Angriffe auf meine eherechtlichen Erörterungen in den „Letzten Wünschen für Österreich’ und ihre Folgen — Ernst des Problems — Dreifache These gegen Krasnopolski — Präzise Fassung derselben. Ablehnung einer exegetisch schwachen, sachlich äquivalenten Auslegung — I. These: Krasnopolskis Auslegung von § 63 a. b. G.B. widerspricht dem klaren Wortlaut des Gesetz — II. These: Kra Snopolski’s Auslegung widerspricht dem Geist des Gesetzes — III. These: In der Vorgeschichte und den Protokollen der Gesetze von 1811 ist schlechterdings nichts zu finden, was eine der Auffafiung Kra Snopolski’s entsprechende Ansicht oder Absicht der Verfasser des Gesetzbuchs wahrscheinlich machte; wohl aber nicht weniges, was gegen eine solche geltend gemacht werden kann — Anhang — Noch ein Wort über das Ehehindernis der höheren Weihen und feierlichen Gelübde.