Cuprins
Frontmatter – Vorwort – Inhalt – Die ersten Angriffe auf meine eherechtlichen Erörterungen in den „Letzten Wünschen für Österreich’ und ihre Folgen – Ernst des Problems – Dreifache These gegen Krasnopolski – Präzise Fassung derselben. Ablehnung einer exegetisch schwachen, sachlich äquivalenten Auslegung – I. These: Krasnopolskis Auslegung von § 63 a. b. G.B. widerspricht dem klaren Wortlaut des Gesetz – II. These: Kra Snopolski’s Auslegung widerspricht dem Geist des Gesetzes – III. These: In der Vorgeschichte und den Protokollen der Gesetze von 1811 ist schlechterdings nichts zu finden, was eine der Auffafiung Kra Snopolski’s entsprechende Ansicht oder Absicht der Verfasser des Gesetzbuchs wahrscheinlich machte; wohl aber nicht weniges, was gegen eine solche geltend gemacht werden kann – Anhang – Noch ein Wort über das Ehehindernis der höheren Weihen und feierlichen Gelübde.